Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Eichung von Messgeräten 25.01.2013
Bekanntmachung über die Eichung von Messgeräten
E i c h u n g von Messgeräten
In der Zeit vom 28.01.2013 bis 31.01.2013
findet von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
bei den Stadtwerken Elmshorn, Westerstraße 50-54, 25336 Elmshorn
eine Nacheichung durch die Eichdirektion Nord statt.
Die Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten haben die Möglichkeit, ihre Geräte innerhalb der oben angegebenen Zeit hergerichtet und gereinigt zur Eichung vorzulegen, sofern nicht ihre Abfertigung am Aufstellungsort von der Eichdirektion Nord ausdrücklich zugelassen ist. Eichpflichtige, die den Termin nicht wahrnehmen können, haben ihre Geräte bei der zuständigen Eichdirektion nach vorheriger Anmeldung einzuliefern.
Ordnungswidrig handelt, wer nicht gültig geeichte Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereithält.
Rellingen, im Januar 2013
Amt Pinnau
Im Auftrage
Der Amtsvorsteher
gez.FB Bauen und Ordnung
Bergstedt
25.01.2013