Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld 20.01.2012
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld
Der Gemeindevertreter Reinhard Umland ist mit Wirkung ab 01.01.2012 zurückgetreten.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Michael Lohse
Borsteler Weg 3
25495 Kummerfeld
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Kummerfeld kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 19.01.2012
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
gez. Hans
(Hans)
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Michael Lohse
Borsteler Weg 3
25495 Kummerfeld
zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Kummerfeld kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Rellingen, 19.01.2012
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
gez. Hans
(Hans)
20.01.2012