Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung zur Widmung einer Straße im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden 06.12.2010
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmungsverfügung
Betr.: Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Borstel-Hohenraden
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.11.2010 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen
Am Hof (östliches Teilstück), Grotenkamp und Grüner Bogen,
(1/37 und 1/43, jeweils der Flur 8, Gemarkung Borstel-Hohenraden)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Borstel-Hohenraden ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Borstel-Hohenraden, den 10.11.2010
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Moeller
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 10.11.2010 der Gemeinde Borstel-Hohenraden öffentlich bekannt.
Rellingen, 06.12.2010 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans