Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2020 06.12.2019 


Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.10.2019 folgende Haus­halts­satzung erlassen:  

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

 913.800  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen   auf

993.400  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

79.600  EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

889.700  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 

961.400  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf

 

91.000  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf  

 

91.000  EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 § 2

 

Es werden für das Haushaltsjahr 2020  festgesetzt: 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für   Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der   Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite   auf

100.000 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan   ausgewiesenen

Stellen auf

 

2,08  Stellen

  

§ 3

 

Die Verbandsumlage gem. § 13 der Verbandssatzung wird wie folgt festgesetzt:

 

Auf die Mitgliedsgemeinden entfallen folgende Beträge:

 

a) Umlage zur Finanzierung des Schulbetriebes der Bilsbek-Schule (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                     360.853,66  EUR

Gemeinde Prisdorf                                             270.945,33  EUR 

b) Umlage zur Finanzierung der Schülerbeförderung (Produkt 24101)

Gemeinde Kummerfeld                                              115,12 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                       84,88 EUR

c) Umlage zur Finanzierung des Betriebs der Kindertageseinrichtung (Produkt 36501)

Gemeinde Kummerfeld                                       127.690,20 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                39.057,84 EUR 

d) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im  Schulbereich (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                          8.800,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                                 8.800,00  EUR

e) Umlage zur Finanzierung der Investitonen im Kindertagesstättenbereich (Produkt    36501)

Gemeinde Kummerfeld                                             500,00  EUR

Gemeinde Prisdorf                                                    500,00  EUR

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher  seine Zustimmung nach  § 95 d  und  § 95 f  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000  EUR.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den  Schulverband Bilsbek  von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

§ 5 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

 § 6 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist. 

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandsvorsteher  grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden. 

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

 

Die Teilpläne 21102, 24101, 36501 bilden  jeweils ein Budget.

Rellingen, 14.11.2019                                                         

Schulverband Bilsbek
Der Verbandsvorsteher        

gez. Schwarz                                                                                              

           

Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek  für  das Haushaltsjahr 2020   wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen können während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) eingesehen werden.

 

Rellingen, 02.12.2019                                                          

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher                                                                                                           

06.12.2019