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Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2021 25.01.2021 


Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 77 ff.  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- folgende Haus­halts­satzung erlassen:  

§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

4.282.800  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen   auf

5.576.300  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.293.500  EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

4.159.700  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

5.214.500  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus   der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf

 

1.453.500  EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf

 

            1.528.400    EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 

Es werden für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für   Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

582.300 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der   Verpflichtungsermächtigungen auf

2.200.000  EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite   auf

0 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan   ausgewiesenen

Stellen auf

 

7,39  Stellen

  

§ 3 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                         

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und   forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

 

335 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer   B)

 

335 %

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

 

340 %

 

§ 4

 

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 5.000 EUR.

(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

(3) Als erheblich im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 Gemeindeordnung Schl.-Hol. gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 

§ 5 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend  erwendet wurden.

§ 6

 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
Darüber hinaus sind alle Konten im Abschnitt Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig.


(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bürgermeister zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

 

Die Teilpläne 11101 bis 21101 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget.

 

Es werden folgende Produkt- /Budgetverantwortliche bestimmt:

 

1.   12601        Freiwillige Feuerwehr Borstel-Hohenraden =           Wehrführer

2.   21101        Grundschule Borstel-Hohenraden =                         Schulleitung

3.   57301        Bauhof Borstel-Hohenraden =                                  Bauhofleitung

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.01.2021 erteilt.

  

Rellingen, 21.01.2021

Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der  Bürgermeister

gez. Kähler

25.01.2021