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Öffentliche Bekanntmachungen

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3. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld 19.01.2021 


3. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 15. Oktober 2013

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2020 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg folgender 3. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld erlassen:

  

Artikel 1

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 15.10.2013 wird wie folgt geändert:

 

1.)   Die Hauptsatzung wird um den neuen § 3a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt erweitert.

 

§ 3a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
(zu beachten: § 35a GO)

 

(1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und -vertreter an Sitzungen der Gemeindevertretung erschwert oder verhindert, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierfür trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. 

(2) Sitzungen der Ausschüsse und der Ortsbeiräte können im Sinne des Absatzes 1 durchgeführt werden. 

(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 dürfen Wahlen nach § 40 nicht durchgeführt werden. 

(4) Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Falle der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht. 

(5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 1 GO wird durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung der Öffentlichkeit über Internet hergestellt. 

(6) Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden. 

 

Artikel 2 

Die 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 14.01.2021 erteilt.

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

 

Kummerfeld, der 18.01.2021

 

Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin

gez. Koll

19.01.2021