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2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbands Rugenbergen 15.10.2020 


2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbands Rugenbergen

Aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.09.2020 folgende 2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung erlassen:

 

Artikel 1

Änderung

 

Die Verbandssatzung des Schulverband Rugenbergen wird wie folgt geändert:

 

Präambel
erhält folgende Fassung:

 

Aufgrund des § 5 Abs. 3 und des § 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 13. November 2017 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg vom 04. Dezember 2017 folgende Verbandsversammlung erlassen:

 

§ 9 Abs. 4 Ehrenamliche Tätigkeit
wird nach Satz 1 ergänzt um

 

Der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Verbandsvorsteherin oder des Verbands-vorstehers wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung der Ver-bandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers für ihre oder seine besondere Tätigkeit als Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher vertreten wird, ein Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbands-vorstehers. Die Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsent-schädigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers nicht übersteigen.

 

§ 6 Abs. 1 Einberufung der Verbandsversammlung
wird geändert in

 

(1) Die Verbandsversammlung ist von dem Verbandsvorsteher einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Halbjahr oder nach Bedarf.

  

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 2. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Rellingen, den 12.10.2020

 

Schulverband Rugenbergen
Der Verbandsvorsteher 

 

(Haines)

15.10.2020