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Öffentliche Bekanntmachungen

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Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Tangstedt 08.09.2020 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Tangstedt

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Tangstedt 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt hat in ihrer Sitzung am 05.08.2020 erneut beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „südlich Rosenstraße und Hermann-Krohn-Straße“ der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südlich der Rosenstraße und der Hermann-Krohn-Straße, nördlich und zum Teil beidseitig der Straße Op’n Sandn sowie östlich der Dorfstraße in einer Tiefe von ca. 425 m aufzustellen. Die vorgesehenen Geltungsbereiche sind in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss vom 04.12.2019 wird aufgehoben.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: 

  • Nebenanlagen sollen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein (für die Geltungsbereiche A - C),
  • Umwandlung von zwei öffentlichen Grünflächen in jeweils ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO (für die Geltungsbereiche B - C),
  • Zusammenführen der Teilgebiete Qu. 10 – 12 als Qu. 10 zum Zwecke einheitlicher Festsetzungen (für den Geltungsbereich C) und
  • Anpassung der Baugrenzen (für die Geltungsbereiche B – C).

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Tangstedt nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt in der Sitzung am 05.08.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „südlich Rosenstraße und Hermann-Krohn-Straße“ der Gemeinde Tangstedt für das Gebiet südlich der Rosenstraße und der Hermann-Krohn-Straße, nördlich und zum Teil beidseitig der Straße Op’n Sandn sowie östlich der Dorfstraße in einer Tiefe von ca. 425 und die Begründung liegen vom

 

24.09.2020 bis einschließlich 26.10.2020

 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 10, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Satzung der Gemeinde Tangstedt über die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8

Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. 

Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 04101/7972-285 erteilt. 

Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per e-mail an m.zimmer@amt-pinnau.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prü­fung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. 

Die vorgesehenen Geltungsbereiche sind in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Rellingen, 08.09.2020

Geltungsbereiche der 2. Änd. des B-Plans Nr. 8 - Gemeinde Tangstedt 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher                                                                                

gez. Günther Hildebrand

08.09.2020