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Öffentliche Bekanntmachungen

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Beschluss des B-Planes Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet "südl. Sportanlage Ossenpadd bis zur Ortsgrenze Pinneberg, ca. 340 m westlich der BAB A 23 27.07.2020 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld
Beschluss des B-Planes Nr. 18 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet "südl. Sportanlage Ossenpadd bis zur Ortsgrenze Pinneberg, ca. 340 m westlich der BAB A 23

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 02.10.2019 den B-Plan Nr.18 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet "südl. Sportanlage Ossenpadd bis zur Ortsgrenze Pinneberg, ca. 340 m westlich der BAB A 23"., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.02.2020 bestätigt.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der B-Plan tritt mit Beginn des 04.08.2020 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Pinnau geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Rellingen, 24.07.2020

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 

gez. Günther Hildebrand

Planzeichnung B-Plan 18, Kummerfeld

Planzeichenerklärung B-Plan 18, Kummerfeld

Textliche Festsetzung B-Plan 18, Kummerfeld

Begründung B-Plan 18, Kummerfeld

Bestand Biotoptypen B-Plan 18, Kummerfeld

Schallgutachten B-Plan 18, Kummerfeld

Entwässerungs- und Verkehrskonzept B-Plan 18, Kummerfeld

Brutvogel- und Amphibien-Bestanderfassung B-Plan 18, Kummerfeld

Bodenhygiene, B-Plan 18, Kummerfeld

Zusammenfassende Erklärung B-Plan 18, Kummerfeld

27.07.2020