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Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen. 15.06.2020 


Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen

Aufgrund des Beschlusses des Schulverbandes Rugenbergen vom 21.01.2020 wird folgende Entgeltordnung erlassen: 

§ 1

Entgeltsätze

 

Für die außerschulische Benutzung der Sporthalle und der Aula der Gemeinschaftsschule Rugenbergen werden folgende Entgeltsätze erhoben:

 

A. Sporthalle mit Nebenräumen

1. gesamte Sporthalle                                15,85 € je Stunde

2. halbe Sporthalle                                       7,93 € je Stunde

Aula

1. Gesamte Aula                                           7,67 € je Stunde

 

§ 2

Fälligkeit

 

  1. Das Entgelt für die Benutzung während eines Kalenderjahres wird jeweils halbjährlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.
  2. Bei einmaliger Nutzung der Sporthalle oder der Aula ist das in Rechnung gestellte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Der Schulverband ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf das voraussichtlich zu entrichtende Entgelt zu erheben.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 06.01.2011 außer Kraft.

  

Rellingen, den 10.06.2020

 

Schulverband Rugenbergen
Der Verbandsvorsteher 

(Jochen Haines)

15.06.2020