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Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2020 05.02.2020 


Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2020

B e k a n n t m a c h u n g  

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2020    

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom  12.12.2019  - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus­halts­satzung erlassen:  

§ 1 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

6.449.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen   auf

5.766.100

EUR

 

einem Jahresüberschuss von

683.700

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.539.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

4.682.800

EUR

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf       

4.460.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   auf  

4.515.600

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

  

§ 2 

Es werden festgesetzt: 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für   Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

 

619.300 EUR

2.

der Gesamtbetrag der   Verpflichtungsermächtigungen auf

600.000 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite   auf

 0 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan   ausgewiesenen

Stellen auf

 

3,21 Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                               

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und   forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

325 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer   B)

325 %

 

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

340 %

 

 

§ 4

 

(1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach  § 95 d  und  § 95 f  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 EUR. 

(2) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen. 

(3) Als erheblich im Sinne von § 95 b Abs. 2 Nr. 1 GO gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 

 

§ 5 

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden. 

 

§ 6 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
Darüber hinaus sind alle Konten im Abschnitt Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig. 

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist. 

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bürgermeisterin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden. 

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt: 

Die Teilpläne 11101 bis 21102 und 25300 bis 61200 bilden jeweils ein Budget.

Die Teilpläne 21105 bis 24101 bilden gemeinsam ein Budget. 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.01.2020 erteilt. 

 

        Rellingen, 04.02.2020                                                   Gemeinde Kummerfeld 
                                                                                              Die  Bürgermeisterin 
                                                                                              gez. Koll                                                                                           

 

 

Die vorstehende Haushaltssatzung der  Gemeinde Kummerfeld  für  das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen können während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) eingesehen werden. 

Rellingen, 04.02.2020                                                      Amt Pinnau
                                                                                        Der Amtsvorsteher    

 

 

05.02.2020