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Öffentliche Bekanntmachungen

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2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 15. Oktober 2013 17.07.2019 


2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 15. Oktober 2013

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.06.2019 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Pinneberg vom 25.06.2019 folgende 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld erlassen:

 

Artikel 1

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld vom 15.10.2013 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 24. Juli 2014 wird wie folgt geändert:

1.) § 3 Abs. 1 erhält für den Sozial-, Schul- Sport und Kulturausschuss (alle anderen Ausschüsse und Textteile bleiben unverändert bestehend) folgende Fassung:

§ 3 Ständige Ausschüsse

(zu beachten: §§ 16a, 22 Abs. 4, 45, 46, 94 Abs. 5 GO)

(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

Sozial-, Kultur- und Sportausschuss

Zusammensetzung:

9 Mitglieder
davon mindestens 5 Gemeindevertreter/innen

 

Aufgabenbereich:

Förderung und Pflege des Sports, der Kultur und des Gemeinschaftswesens, Jugendpflege, Sozial- und Fürsorgewesen, Kindergartenangelegenheiten.

 

2.) Der § 9 erhält folgende Fassung:

 

§ 9 Veröffentlichungen

(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)

(1) Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich a) an der Dorfstraße gegenüber der Polizei und

b) an der Bundesstraße (ehemaliges Altenzentrum Kummerfeld) und c) beim Sport- und Freizeitzentrum am Ossenpadd befinden, während der Dauer von 7 Tagen bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit dem letzten Tag der Aushangfrist bewirkt. Der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme, die bei der Aushangfrist nicht mitrechnen, sind auf den ausgehängten Exemplaren mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(2) Als Serviceleistung wird eine Kopie der Bekanntmachungen über Auslegungen nach dem  Baugesetzbuch oder anderer Rechtsvorschriften für den Zeitraum der Auslegung in den Bekanntmachungstafeln ausgehängt, nachdem die Originalbekanntmachung abgehängt wurde.

(3) Zusätzlich zum Aushang nach Abs. 1 werden Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde ohne rechtliche Wirkung im Internet auf der Homepage des Amtes Pinnau (www.amt-pinnau.de) bereitgestellt. Die Angabe der Internetadresse erfolgt durch einen Daueraushang an den Bekanntmachungstafeln.

(4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

(5) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1 und 3, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

Artikel 2

 

Die 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Pinneberg vom 25.06.2019 erteilt.“

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Kummerfeld, den 16.06.2019

 

Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin

gez. Koll

17.07.2019