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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Jugendschutzuntersuchung


Zuständige Behörde:

Bürgerbüro Rellingen-Pinnau
Hauptstraße 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-144
Raum: Erdgeschoss
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Für Berufseinsteiger und Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist eine Untersuchung aus Jugendschutzgründen notwendig, die der Arbeitgeber (Ausbilder) fordert. Die Berechtigungsbescheinigung für diese Untersuchung, die der Hausarzt durchführt, erhalten Sie hier bei uns.

Bitte mitbringen Sie ihren Personalausweis mit.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kostet keine Gebühren.