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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen


Zuständige Behörde:

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
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Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

Rechtsgrundlage