Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Zuständige Behörde:
Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon:
04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
Fax: 04101/7972-248
Leistungsbeschreibung
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Rechtsgrundlage
- § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
- § 24 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)