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Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der leitenden Tätigkeit.


Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


Rechtsgrundlage

§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).