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Straßenpersonenverkehr (ohne Taxen und Mietwagen): Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.

Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine

  • Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

oder durch folgende Bildungsabschlüsse:

  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.

Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).


Welche Unterlagen werden benötigt?

Prüfungszeugnis.


Rechtsgrundlage

§ 6 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).