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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung


Zuständige Behörde:

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
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Leistungsbeschreibung

Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).

Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:

  • das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
  • die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.

Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.


Rechtsgrundlage
  • § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
  • § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).