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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen


Zuständige Behörde:

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
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Ansprechpartner:

Frau Bauer
Strategische Steuerung
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-254
E-Mail: a.bauer@amt-pinnau.de
Raum: 104
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E-Mail per Kontaktformular versenden



Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Schule, Kultur und Sport
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Leistungsbeschreibung

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).


Rechtsgrundlage

§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).