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Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis


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Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Ansprechpartner:


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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein   elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung


Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage
  • § 21a Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.5 (VwGebV)