Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast


A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle




Archive: Einsichtnahme in Archivgut


Zuständige Behörde:


Visitenkarte anzeigen



Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Recht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Visitenkarte anzeigen



Zuständige Behörde:

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
Visitenkarte anzeigen



Zuständige Behörde:


Visitenkarte anzeigen


Leistungsbeschreibung

Archive in Schleswig-Holstein stehen jedermann offen. Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig übernimmt und sichert zentral die historischen Unterlagen der Landesverwaltung und ihrer Vorgängerbehörden. Die Städte, Kreise, Ämter und Gemeinden unterhalten eigene Archive. Neben dem Landesarchiv und den Kommunalarchiven können Sie auch kirchliche Archive für Ihre Recherchen heranziehen. Das Archiv der Christian-Albrechts-Universität wird im Landesarchiv verwaltet.

Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche.

Eine Einsichtnahme ist nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Einige Archive verlangen die Vorlage Ihres Personalausweises. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.


Welche Gebühren fallen an?

Über die Erhebung von Gebühren entscheiden die Archivträger. Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem jeweiligen Archiv in Verbindung.


Rechtsgrundlage

Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz - LArchG).