Wahlen
Zuständige Behörde:
Kreis Pinneberg - Fachdienst Recht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Zuständige Behörde:
Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon:
04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
Fax: 04101/7972-248
Ansprechpartner:
Herr Holm
Strategische Steuerung
Fachbereichsleiter
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Strategische Steuerung
Fachbereichsleiter
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Leistungsbeschreibung
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.