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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Lindenstraße 11
25421 Pinneberg
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Leistungsbeschreibung

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.


An wen muss ich mich wenden?
  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.


Rechtsgrundlage