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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen


Zuständige Behörde:

Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Lindenstraße 11
25421 Pinneberg
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Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage

§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.