Schwerbehindertenausweis beantragen
Zuständige Behörde:
Zuständige Behörde:
Leistungsbeschreibung
Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.
Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.
Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein aktuelles Passfoto.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.