Topographische Karten (amtlich)
Zuständige Behörde:
Leistungsbeschreibung
Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten. Sie zeigen die Form der Erdoberfläche und geben ein Abbild der natürlichen und künstlichen beziehungsweise baulich gestalteten Landschaft wieder. Darüber hinaus stellen sie in anschaulicher Weise Siedlungen, Verkehrswege, Vegetation, Gewässer, Geländeformen sowie bestimmte Einzelobjekte dar.
Das topographische Kartenwerk wird flächendeckend für Schleswig-Holstein in den Maßstäben 1:5.000 (TK 5), 1:25.000 (TK 25), 1:50.000 (TK 50) und 1:100.000 (TK 100) herausgegeben. Es ist als Orientierungshilfe, Freizeitführer, Planungs- oder Forschungsgrundlage vielseitig nutzbar.
Die topographischen Karten stehen in analoger Form auf Papier oder als digitaler Datensatz zur Verfügung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Für topographische Karten werden Entgelte nach der Entgeltverordnung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 11 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG)
- Entgeltordnung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermEgO)