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Luftbildprodukte


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller zum Zeitpunkt der Aufnahme aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Verkehrsnetz, die Bebauung, die Gewässer und den Bewuchs und liefern damit Bilder von hoher Informationsdichte.

Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen, die zum Bildrand hin stark zunehmen. Durch rechnerische Entzerrung und Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern digitale Orthophotos, die wie eine Karte maßstabsgetreu die Erdoberfläche abbilden.

Orthophotos können in zahlreichen Bereichen als exakte Informationsquelle und als Grundlage zur Erfassung und Darstellung thematischer Sachverhalte genutzt werden. Sie stehen wie auch die ursprünglichen Luftbilder als analoge Produkte oder als digitale Daten zur Verfügung.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine


Welche Gebühren fallen an?

Es werden Entgelte in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit der Auflösung der Luftbilder und der Fläche erhoben. Genaue Auskunfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG).