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Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Die Wohnungsbauprämie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange sein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.
Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein.
Die Sparleistung muss mindestens 50 Euro pro Jahr betragen.
Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 % auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.
Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.


An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Wohnungsbauprämie

(Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres


Rechtsgrundlage