Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast


A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle




Veränderungssperren


Zuständige Behörde:

Amt Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-0
Fax: 04101/7972-248
Visitenkarte anzeigen


Ansprechpartner:

Herr Kunze
Fachbereich Bauen und Ordnung
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101/7972-243
E-Mail: j.kunze@amt-pinnau.de
Raum: 8
Fax: 04101/7972-248
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)