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Aufstallungspflicht teilweise aufgehoben 21.04.2017 


Aufstallungspflicht teilweise aufgehoben

Ab dem 07.04.2017 wurde die Stallpflicht für Geflügel in weiten Teilen des Kreises Pinneberg aufgehoben.

Trotzdem sind weiterhin Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der privaten Geflügelbestände zu beachten. Diese entnehmen Sie bitte beigefügter Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg.

Teilaufhebung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

21.04.2017