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Geflügelpest im Kreis Pinneberg nachgewiesen 08.11.2021 


Geflügelpest im Kreis Pinneberg nachgewiesen
Medieninformation des Kreises Pinneberg

Im Kreis Pinneberg ist ein Betrieb mit circa 500 Mastgänsen und weiterem Federvieh von der Geflügelpest betroffen. Das Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster hat das aviäre Influenza A Virus des Sub-typen H5 am Freitag bei den Gänsen nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat dies Ergebnis noch in der Nacht zu Samstag als hochpathogenes Influenza A Virus des Subtyps H5N1 bestätigt. Sämtliches Geflügel auf dem Betrieb wurde Samstagvormittag durch einen Spezialbetrieb getötet. Ein erheblicher Anteil der Gänse hatte innerhalb kürzester Zeit Krankheitssymptome entwickelt und einige Tiere waren bereits verendet. „Wir hoffen, dass das schnelle Handeln aller Beteiligten dazu beiträgt, eine weitere Aus-breitung des Virus zu verhindern“, äußert sich Uwe Koltzau, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ver-braucherschutz beim Kreis Pinneberg.

Es ist wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Hobby-Haltungen, so gut es geht vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de oder z. B. über die Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) www.fli.de.

Die Übertragung der Influenza Viren kann über die Luft, vor allem aber über den direkten Kontakt mit infi-zierten Tieren und deren Kot sowie mit verunreinigten (viruskontaminierten) Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung sowie Fahrzeugen erfolgen.

Mit Wirkung ab Sonntag, 07.11.2021 erlässt das Veterinäramt des Kreises Pinneberg eine Allgemeinverfügung mit der Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen einschließlich der Stallpflicht sowie weiteren Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest. Darüber hinaus wird zeitnah per Allgemeinverfügung das Aufstallungsgebot für das gesamte Kreisgebiet angeordnet werden.

Ein Bürgertelefon steht ab Montag, 08.11.2021 montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr für Fragen zur Verfügung. Die Rufnummer lautet 04121-4502 2100.
Sollten Geflügelhaltungen dem Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz des Kreises Pinneberg – Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bislang nicht gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Alle im Kreis Pinneberg werden gebeten, Funde von toten Wasservögeln (Enten, Gänse, Möwen etc.) und Greifvögeln dem örtlichen Ordnungsamt oder Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden, gerne auch an die E-Mail-Adresse: vetamt@kreis-pinneberg.de richten. Für Rückfragen z. B. zum Fundort ist unbedingt eine Rückrufnummer anzugeben.

Die erkrankten oder toten Vögel sollten bitte nicht angefasst werden und am Fundort bleiben!
Einzelne tote Vögel anderer Arten (z.B. Singvögel und Tauben) und offensichtlich verunglückte Vögel müssen nicht gemeldet werden.

V.i.S.d.P. - Silke Linne – Pressesprecherin
Kreis Pinneberg - Stabsstelle Landrätin und Kommunikation - Referentin / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Wagener-Straße 11 - 25337 Elmshorn - Tel. 04121 4502-4403 - E-Mail: pressestelle@kreis-pinneberg.de
Diese Information finden Sie auch unter www.kreis-pinneberg.de in der Rubrik „Veröffentlichungen“.

Wichtige Dokumente:

Medieninformation des Kreises Pinneberg zur Geflügelpest [PDF-Dokument: 112 kB]

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/4 mit Festlegung von Schutz- und Überwachungszonen, Stallflicht und weiteren Maßnahmen im Kreis Pinneberg [PDF-Dokument: 4.8 MB]

08.11.2021